Unterstützung und Begleitung medizinischer Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer sowohl im öffentlich-rechtlichen Bereich des Gesundheitswesens gegenüber Aufsichtsbehörden, Bewilligungsbehörden und Krankenversicherungen (Berufsausübungsbewilligung, Bewilligung zur Abrechnung zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung nach KVG, Anerkennung von Aus- und Weiterbildungen aus dem Ausland (MEBEKO), Tarifstreitigkeiten, Tarifverhandlungen, Wirtschaftlichkeitsverfahren etc.) als auch in den privatrechtlichen Belangen im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit (Praxis-/Firmengründung, Gesellschaftsverträge, Partnerschaftsverträge, Praxisverträge, Arbeitsverträge, Zusammenarbeitsverträge, Infrastrukturnutzungsverträge etc.).
Betreuung und Beratung im Zusammenhang mit Zulassung von Arzneimitteln und Medizinprodukten (Klasse +, Klasse II, Klasse III) in Bewilligungsverfahren und bei Verwaltungsmassnahmen.
Begleitung bei Erarbeitung und Prüfung von Lizenzvereinbarungen, Kooperationsvereinbarungen, Herstellungs- und Vertriebsvereinbarungen, Joint Ventures etc.